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Privates Vermögen und Erbschaft 

„Nachdrücklich in der Sache,
fair im Umgang.“ 

Das Leben ist nicht immer planbar – Konflikte und Risiken für Ihr Vermögen zeigen sich fast immer unerwartet. 

Jemand schuldet Ihnen Geld oder macht einen aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Anspruch gegen Sie geltend? Sie möchten einen wichtigen Vertrag abschließen? Bei der Abwicklung eines Vertrags gibt es Streit? Eine Verwandte oder ein Verwandter ist verstorben und Sie haben Fragen zum Erbrecht? Sie möchten Ihre Vermögensverhältnisse oder Ihren Nachlass regeln? 

Gunther Schmidt berät und vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen zivil- und vertragsrechtlichen Bereichen rund um Ihr privates Vermögen und unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihrer Gestaltungswünsche.

Kommt es zum Konflikt ist uns bewusst, dass sich Vermögen, Recht und Persönliches oft untrennbar miteinander vermischen. Das gilt wegen des familiären Bezugs ganz besonders im Bereich des Erbrechts. Eine rechtlich „richtige“ Lösung kann im Einzelfall – für Sie persönlich – sogar mehr schaden als nützen.

Gunther Schmidt berät Sie gern in den Bereichen:

  • Erbrecht 
  • Pflichtteilsrecht 
  • Vollmachten 
  • Kaufrecht 
  • allgemeines Vertragsrecht 
  • Prozesse und Rechtsstreitigkeiten 
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen  
  • Immobilienrecht
Notar

„Für mich steht immer der Mensch, der vor mir steht, im Mittelpunkt. Ihre Anliegen vertrete ich mit Nachdruck. Gegenüber Ihrer Gegenpartei und Kolleginnen und Kollegen lege ich aber großen Wert auf einen fairen, verlässlichen und klaren Umgang. Damit aus einem Konflikt keine Feindschaft wird. Und wenn ich meine, dass Sie sich irren und im Unrecht sind, werde ich es Ihnen sagen.“

Was können Wir für sie tun?

Für uns beginnt jede Mandatsbeziehung mit einem ausführlichen Gespräch, am liebsten von Mensch zu Mensch, live und an einem Tisch.

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