Notar

Vorbeugen ist besser
als heilen

Die Volksweisheit „Vorbeugen ist besser als heilen“ lässt sich – im übertragenen Sinne – nicht nur auf Ihre Gesundheit, sondern auch auf Ihre wichtigsten privaten und geschäftlichen Verhältnisse übertragen.

Daher sind in der Bundesrepublik Deutschland für eine Vielzahl von rechtlich besonders wichtigen, schwierigen oder folgenreichen Vorgängen Notarinnen und Notare als Trägerinnen bzw. Träger eines öffentlichen Amts zuständig. Notarinnen und Notare sind unparteiisch, neutral und unabhängig und beraten Sie individuell und aufgrund besonderer Erfahrung und Qualifikation. Ziel ist es, Rechtsverhältnisse zu gestalten, durchzuführen und abzuwickeln, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen, die rechtssicher sind und vor allem künftige rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Notarinnen und Notare werden daher auch als „Organe der vorsorgenden Rechtspflege“, also quasi als „Richterinnen und Richter im Vorfeld“ bezeichnet. Weitere Informationen finden Sie im Informationsportal der Bundesnotarkammer unter www.notar.de.

Notarinnen und Notare beraten und begleiten Sie insbesondere

> im Bereich des Erbrechts bei der steuerlich optimierten vorweggenommenen Erbfolge, bei der an individuellen und steuerlichen Aspekten ausgerichteten Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, bei Erbscheinsanträgen und bei der Ausschlagung von Erbschaften und vielen anderen Rechtshandlungen;

> im Bereich des Familienrechts beim Abschluss von Eheverträgen zur Regelung des Güterstands und/oder der Folgen einer Scheidung einschließlich steuerlich optimierter Vermögensübertragungen zwischen Eheleuten, Adoptionen, der Anerkennung von Vaterschaften und vielen anderen Rechtshandlungen;

> im Bereich des Immobilienrechts bei allen Geschäften rund um Grundstücke, Eigentumswohnungen, Teileigentum, Erbbaurechte wie zum Beispiel dem Erwerb oder dem Verkauf, der Belastung mit Rechten, der Gestaltung von Teilungserklärungen und vielen anderen Rechtshandlungen;

> im Bereich des Gesellschaftsrechts bei der Gründung von Kapitalgesellschaften, bei Umwandlungsvorgängen (Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel), bei Unternehmensverträgen (Gewinn- und Ergebnisabführungsverträge, Beherrschungsverträge), beim Rechtsverkehr mit dem Handelsregister und bei vielen anderen Rechtshandlungen.

Darüber hinaus sind Notarinnen und Notare für eine Vielzahl anderer Rechtshandlungen wie zum Beispiel Beglaubigungen zuständig.

Unser Notar Gunther Schmidt steht Ihnen jederzeit gern für Ihr Anliegen zur Verfügung!

 

Was können Wir für sie tun?

Für uns beginnt jede Mandatsbeziehung mit einem ausführlichen Gespräch, am liebsten von Mensch zu Mensch, live und an einem Tisch.

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